Über die Datenbank

Ziel

In der Literaturdatenbank des OÖ Blasmusikverbandes sind alle Werke zusammengefasst, die bei den Konzertwertungen des OÖ Blasmusikverbandes als Pflicht- oder Selbstwahlstücke gespielt werden können. Ausgenommen sind Stücke, die dem Schwerpunkt (3. Stück) zuzuordnen sind. Ist ein Stück nicht verzeichnet, kann es neu eingestuft werden. Ziel der Datenbank ist nicht nur, geeignete Stücke für die Konzertwertungen zur Verfügung zu stellen, sondern auch qualitätsvolle Musik für Konzerte zu sammeln. Die Datenbank wird laufend aktualisiert.

 

Literaturauswahl

Die Pflichtstücke werden vom Österreichischen Blasmusikverband (ÖBV) vorgegeben. Bei den Selbstwahlstücken handelt es sich um einen Pool an sinfonischer Blasmusik, der vom oberösterreichischen Blasmusikverband (OÖBV) betreut wird. Oberstes Kriterium für die Auswahl ist die Realisierbarkeit für den Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Stufe. Derzeit umfasst die Datenbank zirka 400 Werke. Wichtig für (neu einzustufende) Selbstwahlliteratur ist, dass der empfohlene Zeitfaktor für die jeweilige Stufe um maximal zwei Minuten unterschritten wird. Es gelten folgende Zeitvorgaben:

Stufe A4 min (min. 2 min)
Stufe B6 min (min. 4 min)
Stufe C8 min (min. 6 min)
Stufe D10 min (min. 8 min)
Stufe E12 min (min. 10 min)

 

Zeichenerklärung

Umstufung: Stichtag der definitiven Umstufung in die neue Stufe ist sechs Monate nach dem Umstufungsdatum zum Zeitpunkt der Anmeldung. Bis dahin kann das Werk auch in der vormaligen Stufe gespielt werden.
Bei Neueinstufungen wird eine Orientierungshilfe im PDF hochgeladen, die den Schwierigkeitsgrad an fachlichen Kriterien festmacht.
Österreichischer Komponist / Arrangeur
Oberösterreichischer Komponist / Arrangeur
Neu in der Datenbank verzeichnete Werke sind markiert. Dadurch soll der Nutzer einen raschen Überblick über die Erweiterung der Datenbank bekommen.

 

Neueinstufungen

Bei der Anmeldung zur Konzertwertung können nur jene Werke als Pflicht- oder Selbstwahlstücke ausgewählt werden, die Teil dieser Datenbank sind. Ist ein Selbstwahlstück noch nicht eingestuft, kann es bei Landeskapellmeister-Stv. Thomas Asanger eingereicht werden. Bitte zu diesem Zweck eine vollständige Ansichtspartitur übermitteln. Das neu eingestufte Werk wird im Anschluss an den Einstufungsvorgang sofort in die Datenbank eintragen.

 

Orientierungshilfe

Für diese Neueinstufungen wird die "Orientierungshilfe" herangezogen. Sie soll einen objektiveren Blick auf die einzustufende Literatur ermöglichen und den Einstufungsvorgang nachvollziehbar machen.